ℹ️ Beratungseinrichtungen

Um gut lernen zu können, muss ein Kind sich wohlfühlen und gesund sein. Hier finden Sie den Kontakt zu verschiedenen Angeboten für psychosoziale Beratung sowie zu unserer Schulärztin.

Schulpsychologie (Zuständigkeit für unsere Schule)
Lisa Neubauer, MSc
Sekretariat Referat Südost
Ressavarstraße 29
8230 Hartberg
Tel.: 05 0248 345-694 oder direkt: 0664 8034 555 694
E-Mail: lisa.neubauer@bildung-stmk.gv.at oder laura.hatzl@bildung-stmk.gv.at

Schulpsychologische Beratungsstellen und ihre Erreichbarkeit
können Sie unter diesem Link kontaktieren.

Ansprechpartner in der Gemeinde
Bgm. D.I. Franz Nöhrer BSc
Untere Hauptstraße 27,
8181 St. Ruprecht/Raab

Tel.: 03178 2218 oder 0660 4003844
E-Mail: bgm@st.ruprecht.at

Bildungsregion Oststmk.
Abteilungsleiterin Pieber Petra, Dipl.-Päd.,MA BEd
Bildungsregion für Steiermark
8230 Hartberg
Tel.: 05 0248 345 -523
Fax: 05 0248 345 -072
E-Mail: petra.pieber@bildung-stmk.gv.at

SQM Ferdinand Reiner, MA BEd
Tel.: 05 0248 345 -525
Mobil: 0664 80 345 555 25

Bildungsdirektion Steiermark (Landesschularzt)
POLT Günter, MMag.Dr., MSc
Körblergasse 23
8011 Graz
Tel.: +43 5 0248 345 - 234
E-Mail: guenter.polt@bildung-stmk.gv.at

Schulleitung
Dipl.-Päd. Birgit Sensendorfer
Rollsdorf 6
8181 St. Ruprecht an der Raab
Tel.: 03177/2296
E-Mail: vs-rollsdorf@st.ruprecht.at

🩺 Schulärztin

Dr. Julie Harpf-Leitner

Praktische Ärztin
Obere Hauptstraße 41
8181 St. Ruprecht an der Raab
Tel.: 03178/28 912


Über mich

Nachdem ich das Medizinstudium in Graz abgeschlossen habe, absolvierte ich meine Ausbildung zu Allgemeinmedizinerin in der Lehrpraxis Dr. Leitner, im KH der Barmherzigen Brüder Graz und am LKH Graz. Einige Zeit war ich als Assistenzärztin auf der Palliativstation am LKH Graz tätig. Mehrere Jahre war ich steiermarkweit Vertretungsärztin und konnte in dieser Zeit wertvolle Erfahrungen sammeln. Weiters habe ich eine Diplomausbildung für Palliativmedizin und zur Schulärztin abgeschlossen und besuche immer wieder Fortbildungen um auf dem neuesten Stand der Medizin für meine großen oder kleinen Patienten zu bleiben.

2019 habe ich meine Praxis als Allgemeinmedizinerin in St. Ruprecht an der Raab eröffnet. Aus Erfahrung weiß ich, dass die „Arzt-Patienten-Beziehung" außerhalb der Stadt, eine ganz besondere Wertigkeit hat.

Selbst als Mutter von drei wunderbaren Töchtern verstehe ich meine wertvolle Freizeit gut zu verbringen. Ausgedehnte Spaziergänge mit meinen drei Hunden genieße ich sehr, hier kann ich meinen Gedanken freien Lauf lassen. Besonders liebe ich Wanderungen in den Bergen, Klettersteige und das Mountainbike fahren. In der Natur zu sein ist für mich besonders wichtig, sie dient mir als Kraft- und Energiequelle.

Ärztliche Schuluntersuchung

Gern komme ich der Anfrage nach, wie und was diese Untersuchung beinhaltet sowie ein klein wenig von mir zu erzählen.

Verpflichtende Anweisung

Einmal im Schuljahr hat sich jede Schülerin/Schüler diese Untersuchung zu unterziehen. Sie ist gesetzlich verpflichtend (§66 SchuG) und dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit sowie Sicherheit, sondern auch dem kollektiven Schutz aller Personen an der Schule (z.B. vor übertragbaren Krankheiten).

Was wird bei der Schuluntersuchung gemacht?

In Begleitung von einer meiner Ordinationsassistentinnen führe ich diese Untersuchung selbst durch.

Nach der Feststellung von Größe und Gewicht werden der Mund auf vergrößerte Mandeln oder kranke Zähne untersucht. Die Ohren werden grob auf ihre Funktion hin untersucht und die Lunge wird abgehorcht. Auch der Bewegungsapparat wird inspiziert, wobei ich besonders auf Wirbelsäulen-Veränderungen und Fußauffälligkeiten achte.

Es ist mir ein besonderes Anliegen mir ein Gesamtbild der Kinder zu machen, um mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig wahrzunehmen. NICHTS ist wichtiger als Kinder von Anfang an in besonderen und einmaligen Situationen optimal fördern zu können.

Verweigerung der Untersuchung

Im Falle einer Verweigerung sind die Erziehungsberechtigten nachweislich aufzuklären, dass bei einer Ablehnung eine Meldung an die Bildungsdirektion sowie an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu erfolgen hat.